Aufnahmebedingungen: 

Pflichtimpfungen

Gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Leukose. Bitte beachten Sie dass die Impfung höchstens ein Jahr zurückliegt! 

Diese Impfungenmüssen im Impfpass eingetragen sein , den Sie bitte vor Aufenthalt mitbringen. 

 

Jede Katze die in die Ferienpension aufgenommen wird, muss floh- und wurmfrei sein. Alle Katzen (auch Stubentiger) müssen vorsorglich mit gängigen Parasitenmitteln geschützt werden. Sollten wir dennoch Floh- oder Wurmbefall feststellen, wird das Tier entfloht und entwurmt (zu Lasten des Tierhalters). 

 

Alle Impfungen und Wurmbehandlungen müssen mindestens 2 Wochen vor Ferienbeginn gemacht werden.

 

Alle Katzen über sechs Monaten müssen kastriert sein. 

Gesundheitliche Probleme

Es ist uns ein grosses Anliegen bestmöglichst für unsere Gäste zu sorgen. Trotzdem können Unfälle geschehen, so wie sie auch bei Ihnen zu Hause geschehen können. Deshalb übernehmen wir keine Tierarztkosten für Verletzungen durch Unfälle sowie auftretende Krankheiten. Diese gehen zu Lasten des Tierhalters.

Preise

Wir verrechnen eine Tagespauschale von Fr. 25.--. Dies beinhaltet, tägliche Fütterung, Fellpflege falls nötig, Reinigung der Toiletten (mehrmals täglich), regelmässige Desinfektion aller Gebrauchsgegenstände. Decken werden bei Bedarf, jedoch mindestens wöchentlich gewaschen. Wir legen Wert auf  Sauberkeit und liebevolle persönliche Betreuung. An- und Abreisetage werden verrechnet. Pensionsaufenthalt nur gegen Barzahlung: Anzahlung beim Bringen Fr. 100.— pro Woche und Katze – den Rest  beim Abholen. Es werden keine elektronischen Zahlungsmittel angenommen.

 

Falls ihr Tier zum Arzt muss wird eine Pauschale von Fr. 50.--/Std. Zeitaufwand jedoch inkl. Kilometer verrechnet. Anfallende Tierarztkosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Tierhalters.

 

Reservierte Plätze die nicht gebraucht werden, müssen mindestens 10 Tage vor Ferienbeginn annulliert werden, ansonsten der Pensionspreis geschuldet ist.

Verbindliche Reservation


Die reservierten, respektive gebuchten Ferientage werden vollumfänglich verrechnet, wenn die Ferien frühzeitig abgebrochen werden und der Ferienplatz nicht weiter belegt werden kann.